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Neues zum Thema Bürgerhaushalt

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

Am 20. Dezember 2009 endete die Beteiligungsphase für den Bürgerhaushalt 2010. Die Stadtverwaltung hat im Anschluss die jeweils 100 Top-Vorschläge der Bereiche Bildung/Schule und Umweltschutz fachlich geprüft und zu jedem Vorschlag eine Stellungnahme verfasst.

Diese Stellungnahmen gehen nun zusammen mit dem Bürgervorschlägen in die politische Beratung: Bis Anfang März werden zunächst die Bezirksvertretungen beraten und ihr Votum abgeben, im Anschluss daran folgen die Fachaussch?sse des Rates. Die Beratung des Bürgerhaushalts im Finanzausschuss ist für den 3. Mai 2010 geplant. Der Rat der Stadt Köln wird dann voraussichtlich abschließend am 20. Mai 2010 den Haushalt beschließen.

Hier kommen Sie zu den Stellungnahmen der Verwaltung:
–> Bestenliste Umweltschutz:
http://zumlink.de/bestenliste-umweltschutz

Beratungs- und Entscheidungsergebnisse (Rechenschaftslegung)

Stellungnahme Verwaltung:

Die Mittwochsmaler sind ein Kölner Graffiti Kunstprojekt, welches 2005 im Rahmen eines Hip-Hop-Netzwerkes für Toleranz und Integration entstanden ist und bis heute als laufendes Angebot der Offenen Tür Luckys Haus, unter Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Männer, in Köln Bilderstöckchen angeboten wird.
Sowohl das Projekt selbst, als auch die Jugendeinrichtung in dem dieses räumlich angebunden ist, werden von der Stadt Köln bezuschusst. Dieser Umstand belegt, dass die Stadt Köln das Projekt als Bestandteil von Jugendkultur sowie als Präventionsprojekt anerkennt. Es steht aus hiesiger Sicht nicht im Widerspruch zu den Bemühungen der KASA, illegales Sprayen zu ahnden und im Stadtbild zurückzudrängen.
Das Projekt bietet Mädchen und Jungen ab 14 Jahren ein pädagogisch begleitetes Praxisangebot und wird als solches von Jugendlichen aus dem gesamten Stadtgebiet als Treff- und Anlaufstelle genutzt. Die Pädagogen bieten neben handwerklicher und künstlerischer Anleitung auch Beratung und Hilfestellung zu den problematischen Aspekten des Sprühens z.B. strafrechtliche Konsequenzen bei illegalem Sprühen und gesundheitliche Risiken im Umgang mit Sprühlacken.
Das Netzwerk arbeitet integrativ und präventiv; es eröffnet den Jugendlichen die Möglichkeit, alternative Ausdrucksmöglichkeiten kennen zu lernen und sie so stark gegenüber Einflüssen von Gewalt- und Fremdenfeindlichkeit zu machen. Insofern ist die Stadt Köln der Auffassung, dass sie der Verpflichtung, die sich aus dem § 80 SGB VIII ergibt, erfüllt.
Die Frage ob, in welcher Größenordnung, an welchen Orten legale Flächen für Graffiti ausgewiesen werden, ist jeweils auszuhandeln. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Sprühflächen in der Einrichtung Luckys Haus sind sehr begrenzt. Ein darüber hinausgehender Bedarf an legalen Freiflächen für Graffiti wird zunehmend benannt.
Graffiti eignet sich in besonderer Weise für eine großflächige Gestaltung von Wänden und Fassaden. Die Bereitstellung solcher Flächen unter pädagogischer Begleitung, beispielsweise in weiteren Jugendeinrichtungen oder auf deren Gelände mit sogenannten mobilen Freiflächen wird seitens der Verwaltung befürwortet.

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